Die Republik Belarus stellte ein Privatvisum aus, wenn Sie Familienangehörige besuchen möchten.
Wir informieren Sie auf dieser Seite, welche Unterlagen für diesen Visumsantrag erforderlich sind.
Das Privatvisum hat eine Gültigkeit von 90 Tagen mit der Möglichkeit zu Mehrfacheinreise.
Wenn Sie keine Familienangehörigen in Belarus haben, müssen Sie ein Touristenvisum beantragen.
Was brauchen Sie für ein Privatvisum der Republik Belarus?
Sie brauchen eine Einladung aus Belarus für den Antrag auf ein Privatvisum.
Diese Einladung kann von unterschiedlichen Seiten schriftlich erfolgen oder durch andere Dokumente ersetzt werden.
- Die Einladung im Original muss von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Ministeriums des Inneren der Republik Belarus ausgestellt worden sein.
- Eine Heiratsurkunde muss im Original mit einer Staatsbürgerin oder einem Staatsbürger der Republik Belarus vorgelegt werden.
- Die nahe Verwandtschaft mit einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers der Republik Belarus muss durch ein Dokument bestätigt werden.
- Die Geburtsurkunde der Republik Belarus des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder seine bzw. ihre ethnische belarusische Nationalität muss belegt sein.
- Eine Regierungsbescheinigung im Original oder als Kopie über das Eigentum oder dem Anteil am Eigentum an einem Wohngebäude bzw. Wohnung in der Republik Belarus muss vorgelegt werden.
- Eine schriftliche Einladung in Original oder Kopie über die dringende Notwendigkeit eines Besuchs in Belarus wegen schwerer Krankheit oder dem Tod eines nahen Verwandten oder Familienmitgliedes.
Sonderregelungen für medizinische Behandlung
Für medizinische Behandlungen werden mit entsprechenden Einladungen ebenfalls Privatvisa ausgestellt.
- Eine schriftliche Einladung einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung bzw. der Vertrag mit einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung darf auch in Kopie eingereicht werden.
- Wenn medizinische Leistungen erbracht werden, darf für eine Begleitperson ein Privatvisum ausgestellt werden.
Weitere Sonderregelungen bei Familienangehörigkeit
- Sofern keine Geschäftsaktivitäten ausgeübt werden, kann auch mit Einladung eines Unternehmens ein Privatvisum ausgestellt werden.
- Für ein Familienmitglied eines Ausländers oder einer Ausländerin kann ein Privatvisum ausgestellt werden, wenn diese oder dieser wegen geschäftlichen Zwecken oder für die Teilnahme an sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen Veranstaltungen in die Republik Belarus eingeladen worden ist.
- Bei schriftlicher Einladung einer Bildungseinrichtung der Republik Belarus kann ebenfalls ein Privatvisum ausgestellt werden.
Hinsichtlich des Reisepasses und des Fotos für den Antrag auf ein Privatvisum gelten die allgemeinen Vorschriften wie z.B. beim Geschäftsvisum.
Belarus Visum informiert Sie gegebenenfalls über Änderung.